Verordnung & Kostenübernahme
Ihr Partner für sichere Wege.
Wir sind Partner aller Kranken-, Pflege- und Sozialkassen. Grundsätzlich wählen Sie frei und selbst, von wem Sie gefahren werden möchten.
Wann die Kasse zahlt
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn Sie mindestens Pflegegrad III haben oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H besitzen.
Genehmigung & Eigenanteil
Bitte lassen Sie Ihre Fahrt vorab genehmigen. Eigenanteil: 10 % des Fahrpreises (mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt). Eine Befreiung von der Zuzahlung können Sie bei Ihrer Kasse beantragen.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an – wir klären gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie haben.
